Hier finden Sie einige

Tipps

Hier einige Tipps, die Sie wissen sollten:

Idealerweise machen Sie Fotos vom Unfallort, als auch von allen beteiligten Fahrzeugen

Bleiben Sie ruhig und behalten einen kühlen Kopf, damit Sie kein Detail außer acht lassen

Machen Sie ggfls. Skizzen vom Unfallort und -hergang

Schauen Sie sich nach unbeteiligten Zeugen um

Notieren Sie sich die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge auf

Notieren Sie sich ggfls. die Namen/Anschrift der Unfallbeteiligten, als auch der Zeugen auf

 

Nach einem jeden Gutachten können Sie als Unfallgeschädigter die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges sofort in Auftrag geben. Sie sind nicht dazu verpflichtet teilweise wochenlang auf die Regulierung der Versicherung zu warten. Die Versicherung des Unfallverursachers ist zur Übernahme sämtlicher Kosten verpflichtet.

 

Hier kommt es immer darauf an, wer an dem Unfall schuld ist. Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers.

Die Kosten des Kfz Sachverständigen gehören zu den

Jedoch gibt es einige Ausnahmen:

→ Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, dann übernimmt die Versicherung selten die

Gutachter-Kosten, wegen „Unverhältnismäßigkeit“.

Allerdings reicht ein Kostenvoranschlag des Sachverständigen oft aus.

→ Sollten die Gutachtenkosten unangemessen hoch sein, kann die Versicherung ablehnen diese zu zahlen.

 

Sind sie selbst an dem Unfall schuld, wenn also ein Kaskoschaden vorliegt, dann schickt Ihre

Versicherung einen Sachverständigen. Sollten Sie allerdings mit der Schadensfeststellung nicht

zufrieden sein, können Sie ein Sachverständigenverfahren verlangen.

Bei diesem Verfahren beauftragen Sie einen weiteren Sachverständigen und durch einen

Obergutachter werden beide Gutachten bewertet.

Die anfallenden Kosten können bei einigen Rechtschutzversicherungen eingereicht werden.

 

Das Honorar eines Kfz Sachverständigen orientiert sich normaler Weise an der Schadenhöhe Ihres beschädigten Fahrzeuges. In einer Liste des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) sind die Preise je nach Schadenhöhe eingestuft.

 

Allgemein haben Sie immer Recht nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges auf einen Nutzungsausfall i.d.R für wenige Wochen. Unter Umständen auch auf eine längere Zeit, bis Ihr Wagen vollständig repariert ist.